Winterdienst in Darmstadt

Wenn in der Nacht Schnee fällt, Straßen vereisen und zu einer gefährlichen Rutschpartie werden, dann übernehmen wir den professionellen und zuverlässigen Winterdienst in Darmstadt.

Schneeschippe im Schnee

Wir erfüllen Ihre gesetzliche Räumungspflicht!

In der kalten Jahreszeit besteht eine gesetzliche Räumungspflicht zur Eis-, Schnee- und Glättebeseitigung für Privathaushalte, Gewerbe, Wohnungsgesellschaften und Kommunen. Die Räumung an Geh- und Zuwegungen führen unsere Mitarbeiter nach aktueller städtischer Satzung durch. Sämtliche Haftungsrisiken, die Ihnen durch die Räumungspflicht entstehen, werden nach der Beauftragung an uns übertragen. Sie kümmern sich um Ihr Kerngeschäft – wir räumen dafür sprichwörtlich den Weg frei. Selbstverständlich umfasst unsere Winterdienstleistung eine 24-stündige Einsatzbereitschaft.

Streuung und Abstumpfung für mehr Sicherheit bei Eis & Schnee

Nach der Räumung der Geh- und Zuwegungen streuen wir diese bei bestehender Glätte ab. Als Abstumpfmittel werden Streusand, Splitt oder auch Granulat eingesetzt. Da Auftausalze der Umwelt schaden, dürfen diese nur dann genutzt werden, wenn die Gehwege bei besonders starker Glätte durch die Abstumpfmittel nicht verkehrssicher gemacht werden können. Wir wenden für die Streuung der Gehwege innovative Methoden und Verfahren an und handeln auch unter schwierigen Umständen sicher und verantwortungsvoll. Wir arbeiten mit einem modern ausgestatteten Fuhrpark, damit wir unseren Winterdienst auch bei extremen Wetterbedingungen zuverlässig durchführen können. 

Unser Service für den Winterdienst in Darmstadt:

  • Maschinelle & manuelle Schneeräumung
  • Salzstreuen & Splittstreuen
  • Personal- und Maschinenbereitschaft
  • Kontrollfahrten
  • Begehung vor und nach der Saison
  • 24-Stunden-Betreuung, auch am Wochenende
  • Leistungszeitraum: 1. November bis 31. März
  • Terminräumung
  • 24-Stunden Hotline
  • Entsorgung des ausgebrachten Streumaterials zu Saisonende
  • 1-2 Zwischenkehrungen
  • Tauwetterkontrolle
  • Durchführung der Sicherungsmaßnahmen
  • Intervall bis zu 4 Stunden
  • Erstbetreuung nach 4 bis 6 Stunden nach Belagsbildung
  • externe Wetterprognosen